Sehr geehrte Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

zum 14.2.2022 wird die Coronaverordnung des Landes erneut geändert. Es gibt nun konkrete Ausnahmen von der Testpflicht bezogen auf alle Bevölkerungsgruppen; also auch für unsere Schüler*innen.

  • Personen mit zwei Impfungen plus Auffrischungsimpfungen („Booster“) sind von der Testpflicht ausgenommen.
  • Personen, die genesen sind und eine oder zwei Impfungen erhalten haben sind von der Testpflicht ausgenommen. Dabei spielen Reihenfolgen von Impfungen und Genesung keine Rolle.
  • Personen mit zwei Impfungen sind von der Testpflicht vorübergehend ausgenommen, wenn die zweite Impfung länger als 15 Tage und nicht länger als 90 Tage zurückliegt.
  • Personen sind von der Testpflicht vorübergehend ausgenommen, wenn sie genesen sind und der PCR Nachweis länger als 28 Tage und nicht länger als 90 Tage zurückliegt.

Richtig und gut ist, dass sich alle auch freiwillig zweimal die Woche freiwillig testen lassen können. Dieses freiwillige Angebot sollte in einer Pandemie nicht nur bei extrem hohen Inzidenzen eine Selbstverständlichkeit sein.

 Was uns jedoch vor große Herausforderungen stellt, ist der nun aufgestellte Katalog an Ausnahmen von der Testpflicht. Es stellt sich die Frage, wer diesen Katalog in der Praxis denn wie kontrollieren und verwalten soll? Die Lehrer*innen agieren momentan an der Belastungsgrenze. In dieser Situation benötigt es vor allem praktikable Regelungen und keinen Ausnahmendschungel, der das ohnehin schon kaum überschaubare Regelwerk noch weiter auf die Spitze treibt.

Wir werden an der GMS Leutkirch deshalb so verfahren und ich bitte Sie um Ihre Mithilfe und Kooperation: Wir testen uns alle weiterhin dreimal die Woche und im Falle einer Infektion innerhalb einer Klasse fünfmal (Kohortenregelung).

Wenn ein obiger Punkt der Befreiung von der Testung auf Ihr Kind zutrifft, können Sie selbstverständlich Ihr Kind von der Testpflicht befreien. Allerdings brauchen wir einen Nachweis über die jeweilige Befreiungsmöglichkeit. Diesen können uns in Papierform (z.B. Kopie vom Impfpass, Nachweis über PCR Test, Schriftstück über Genesenstatus, ...) zukommen lassen, per Email eingescannt oder gut lesbar fotografiert. Allerdings ist die Schwierigkeit gerade, dass diese Dokumente aufgrund der Überlastung der Gesundheitsämter verspätet kommen oder nur noch auf Verlangen ausgestellt werden.

Wichtig: Der Nachweis muss beim Sekretariat und nicht bei den Klassenleitungen ankommen.

Ich möchte mich auch im Namen des gesamten Schulteams bei Ihnen liebe Eltern und Ihren Kindern recht herzlich für Ihre Besonnenheit, Ihr Durchhalten und Ihre Flexibilität bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Henning Gesierich-Kowalski