Information der Schulleitung von Freitag, 02.04.2021

 

Sehr geehrte Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

 

der Ministerpräsident und die Vertreter der Eltern-, Schüler-, Schulleiter- und Lehrerverbände haben am gestrigen Gründonnerstag die folgenden Punkte für den Schulbetrieb nach den Osterferien abgestimmt. Angesichts der Hinweise, dass sich insbesondere die Mutation 8.1.1.7 des SARS-CoV-2-Virus deutlich stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreitet, als dies bei dem bisher vorwiegend grassierenden Virustyp der Fall ist, bedarf es weiterhin besonderer Vorkehrungen:

 

  1. In der Woche ab 12. April kein Präsenzunterricht - Schul- bzw. Wechselbetrieb ausschließlich für die Abschlussklassen

An den Schulen werden in der Woche ab dem 12. April weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden. Erfasst von dieser Regelung sind auch die Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule, der flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule.

 

Abschlussklassen: Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor Abschlussprüfungen stehen, gelten für sie in der Woche ab 12. April die bisherigen Vorgaben zum Präsenzunterricht (Wechselbetrieb von Präsenz- und Fernunterricht) weiter. Die Schulen entscheiden dabei eigenständig über den Umfang, d. h. den Anteil des Präsenzunterrichts. Die Prüfungsstundenpläne behalten ihre Gültigkeit weiter; Ihre Klassenleitungen informieren Sie. Im Genauen. Über die anstehende Projektarbeit in den Klassen 9b und 9c erhalten Sie noch nähere Informationen.

 

Es besteht für die Schülerinnen und Schüler weiterhin keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzbetrieb. Dies gilt so bereits seit Juli 2020 - nicht die Schulpflicht, wohl aber die Präsenzpflicht ist grundsätzlich weiter ausgesetzt.

 

Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7: Für die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Melden Sie Ihren Bedarf bitte per Mail bei Fr. Homanner Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Lernen mit Materialien und Fernunterricht: Für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe Kl. 1-4, VKL 1 tritt in der ersten Woche nach den Osterferien wieder das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann, an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz. Hierzu wird, zusätzlich zur Lernplattform Moodle, unsere Hol- und Bringstation wieder ab Montag, 12.04.2021 07:30 Uhr geöffnet sein.

 

Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird ausschließlich Fernunterricht per Moodle und die bekannten digitalen Formate angeboten.

 

Sollten Sie technische Fragen oder Probleme mit der Lernplattform Moodle haben, wenden Sie sich bitte an mich per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Kontaktieren Sie mich bitte ebenfalls bezüglich der Ausleihe von digitalen Endgeräten wie Laptops oder Tablets, wenn Sie Bedarf haben.

 

  1. Schulbetrieb ab dem 19. April 2021

Derzeit ist vorgesehen, ab dem 19. April 2021 zu einem Wechselbetrieb für alle Klassenstufen zurückzukehren, sofern es das lnfektionsgeschehen dann zulässt. Hierzu folgen zu gegebener Zeit weitere Informationen durch das Kultusministerium.

 

Hinweise für bevorstehende Abschlussprüfungen: Mit Blick auf die anstehenden schriftlichen Abschlussprüfungen ist zwei Wochen vor deren Beginn der Unterricht für diese Schülerinnen und Schüler ausschließlich auf Fernunterricht umzustellen.

 

Für die Abschlussprüfungen gilt ebenso wie für schriftliche Leistungsfeststellungen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu beachten ist. Auch wird das Tragen medizinischer Masken vorgegeben.

 

  1. Teststrategie der Landesregierung im schulischen Präsenzbetrieb für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und das weitere an den Schulen tätige Personal

Alle ab dem 12. April in den schulischen Präsenzbetrieb sowie in die Notbetreuung einbezogenen Personen sollen das dann vorgehaltene Testangebot in der ersten Schulwoche nach den Osterferien zunächst noch auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen können.

Ab dem 19. April soll dann die Testung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung als Zugangsvoraussetzung gelten. Wichtig ist hierbei, dass uns eine Einverständniserklärung der Eltern für den Selbsttest der Schülerinnen und Schüler vorliegt. Alternativ kann die Testung auch außerhalb der Schule vorgenommen werden, das Testergebnis ist dann mitzubringen und vorzulegen.

Von dieser förmlichen Testpflicht ausgenommen sind Abschlussprüfungen und notwendige schriftliche Leistungsfeststellungen, soweit sie zwingend erforderlich sind und in der Präsenz durchgeführt werden müssen.

 

Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen und der Rechtsgrundlage der Test-pflicht, die ab dem 19. April 2021 greifen soll, werden den Schulen übermittelt, sobald die Landesregierung über die entsprechende Ministerratsvorlage abschließend entschieden hat.

Wir sind uns bewusst, dass diese Hinweise für Sie als Eltern erneut einen erheblichen organisatorischen Aufwand bedeuten. Das Pandemiegeschehen lässt unserer Landesregierung leider keine andere Wahl. Ich bitte Sie daher herzlich darum, Ihre ganze Kraft weiter dafür einsetzen, dass Ihre Kinder trotz der massiven Veränderungen und Einschränkungen des Schulbetriebs auch in diesem Schuljahr einen möglichst großen Lernerfolg erzielen können. Ich danke Ihnen sehr und wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesundes Osterfest!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jan Henning Gesierich-Kowalski