Informationen vom 01.12.2020

Weihnachtsferien 2020/2021

Die Weihnachtsferien im Schuljahr 2020/21 beginnen in Baden-Württemberg gemäß der geltenden Ferienregelung am Mittwoch, den 23. Dezember 2020, und enden am Samstag, den 9. Januar 2021. Am Mo, 21. und Di, 22. Dezember ist Präsenzunterricht an den Schulen nur für die Klassen 1 bis 7 vorzusehen (gleichwohl ist die förmliche Präsenzpflicht an diesen beiden Tagen ausgesetzt, sodass Eltern ihre Kinder bei Bedarf auch zuhause lassen können – über die organisatorische Regelung hierfür werden wir Sie zeitnah informieren). Um die Kontakte vor Weihnachten bei den älteren Schülerinnen und Schülern zu reduzieren, ist ab Klassenstufe 8 für diese beiden Tage ausschließlich Fernunterricht vorzusehen.

Gesundheitsbestätigungen

Eine Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler wird nicht mehr verlangt. Diese muss damit nach den Weihnachtsferien nicht mehr erneut vorgelegt werden. Die Corona-Verordnung Schule wird dazu entsprechend angepasst.

Kontaktpersonenmanagement der Gesundheitsämter

Nach den Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat das Sozialministerium die ,,Corona-Verordnung Absonderung" für Schülerinnen und Schüler angepasst. Die einschlägige, neue Regelung gilt für Schülerinnen und Schüler, bei denen das Gesundheitsamt davon ausgeht, dass sie ausschließlich im Schulkontext mit einer positiv getesteten Schülerin oder einem positiv getesteten Schüler aus der eigenen Schulklasse oder Kursstufe Kontakt hatten. Hat das Gesundheitsamt für solche Schülerinnen und Schüler eine Quarantäne veranlasst, so gilt diese für 10 Tage nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person. Sie kann ab dem fünften Tag mittels eines frühestens an diesem Tag vorgenommenen Tests (PCR-Test oder Antigentest mit negativem Ergebnis beendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Henning Gesierich-Kowalski

Informationen der Schulleitung von Freitag, 27.11.2020

Sehr geehrte Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

ich bedanke mich sehr für die gute Einhaltung der Hygienevorgaben an unserer Schule. Dadurch kam es aktuell zu keinen Teilschließungen. Weiter so! Ich bitte auch darum, sich im öffentlichen und im privaten Bereich daran zu halten, damit Unterricht in der Präsenz so viel und so lange wie möglich bleibt. Dies ist unser vorrangiges Ziel als Schule. Obwohl einzelne Schülerinnen und Schüler sich in Quarantäne befanden und befinden, hatten wir bislang keinen einzigen positiven Fall in der Schülerschaft.

Kinder helfen Kindern: Aktueller Spendenstand: 2713.- €. Von Montag – Freitag nächster Woche können von 07:25 – 12:00 Uhr auch Spenden in bar im Sekretariat abgegeben werden. 

Der Moodle – Elternabend mit dem Videokonferenztool BBB für die zukünftigen Erstklässler war sehr erfolgreich. Mein Dank geht an unsere Kooperationslehrerinnen, Fr. Broger, Fr. Graf und Fr. Pfahl, die die eingeloggten 47 Kindergarteneltern sehr gut informieren konnten. Anwesend war auch Fr. Schwörer von der Offenen Eingangsklasse 1 des SBBZ; sie informierte zudem über die Grundschulförderklasse.

Alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 6-10 haben bereits einen eigenen Zugang zu unserer Lernplattform Moodle erhalten. In der Klassenstufe 4 haben wir den Eltern auf Ihre E-Mailadresse die Zugangsdaten geschickt. Fall noch nicht geschehen, bitte wir Sie um die Anmeldung. In der Klassenstufe 5 führen wir die Arbeit in Moodle im Informatikunterricht gerade ein.

Insbesondere in den Abschlussklassen zum Realschulabschluss oder dem Hauptschulabschluss stellt diese Plattform ein wirksames Unterstützungsangebot im Falle von Fernlernen (aller Unterricht findet zuhause statt) oder hybridem Unterricht (ein Teil des Unterrichts findet zu Hause statt). In den anderen Klassenstufen kann Moodle das Lernen aus der Quarantäne heraus ermöglichen, sollten einmal ganze Klassen zu Hause bleiben müssen. Auch unsere Schulischen Gremien wie Elternbeirat und Schulkonferenz haben eigene Kursräume mit hinterlegten Materialien eingerichtet bekommen, so dass die Arbeit auch dort stattfinden kann. Zugangsdaten zu diesen haben die gewählten Elternvertretungen erhalten.

Förderverein: Die Vorstandschaft des Fördervereins der GMS Leutkirch e.V. stiftet wieder Preise für zwei Wettbewerbe in der Weihnachtszeit.

Gesucht wird das Motiv der diesjährigen Weihnachtskarte. Es können alle Formate und alle Maltechniken eingereicht werden. Das Bild und der Name erscheinen auf der Karte, die an über 120 Personen und Behörden verschickt wird. Als Preise für die besten drei Werke werden Leutkirch-Einkaufsgutscheine gestiftet. Bitte gebt Euer Bild bei Eurer Kunstlehrkraft ab. Abgabefrist bei der SL:  Freitag, der 11.12.19.

Gesucht wird auch wieder die Klasse, die Ihre Klassenzimmerfenster am schönsten zur Weihnachtszeit dekoriert. Als Preise für die drei Erstplatzierten werden Zuschüsse zur Klassenkasse gestiftet. Stichtag: Freitag, der 11.12.19. Viel Erfolg!

Ebenfalls wird es vor den Ferien eine kleine Überraschung des Fördervereins für alle Schülerinnen und Schüler geben, um die Anstrengungen des Schulbetriebes unter Coronabedingungen zu honorieren.

Maskenpflicht: Die Beschlüsse des Bundes und der Länder beinhalten die Maskenpflicht auch im Unterricht ab 7. Klasse (abhängig von den regionalen Coronazahlen). Unabhängig davon gilt in Baden-Württemberg die Pflicht im Unterricht bereits ab Klasse 5.

Weihnachtsferien: Am Freitag, den 18.12.2020 ist das Unterrichtsende gemäß dem Stundenplan der Schülerinnen und Schüler. Diese Regelung ist unter den Schulleitungen der Realschule, der Gemeinschaftsschule und des Gymnasiums abgesprochen, damit der Busverkehr regulär stattfinden kann. Die Weihnachtsferien beginnen dann vorgezogen ab Samstag, 19.12.2020. Eine offizielle Bestätigung seitens des Kultusministeriums steht noch aus, ist aber wahrscheinlich. Über die Bedingungen und die Einrichtung einer Notbetreuung für Montag, 21.12.2020 und Dienstag, 22.12.2020 sind wir seitens des Kultusministeriums noch nicht informiert worden. Auch wissen wir noch nicht, ob und wo die vorgezogenen zwei Ferientage an anderer Stelle gekürzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Henning Gesierich-Kowalski